Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der The Development Company GmbH

Stand Juli 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der The Development Company GmbH, Althöhensteigstrasse 5a, 83071 Stephanskirchen  (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistung im Bereich von Beratung, Interim Management und Personalentwicklung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Individualvertrag.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

4. Kein Erfolgsversprechen

Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber keine bestimmte wirtschaftliche, organisatorische oder persönliche Zielerreichung. Die Leistungen des Auftragnehmers stellen eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Empfehlungen und Handlungsvorschläge beruhen auf sorgfältiger Analyse und Erfahrung, ihre Umsetzung liegt jedoch in der Verantwortung des Auftraggebers.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig verletzt.
  4. 4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung einseitig zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung sind dem Auftragnehmer sämtliche bis dahin entstandenen Aufwendungen, insbesondere bereits angefallene Reisekosten, Fremdleistungen, Vorbereitungszeiten sowie ausstehende Vergütungen, in voller Höhe und unverzüglich zu erstatten. Bereits begonnene, aber noch nicht vollständig abgerechnete Leistungen werden anteilig auf Basis des vereinbarten Honorars abgerechnet

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Stundensatz oder Festpreis.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

7. Erfüllungsort, Reisekosten und Spesen

  1. Der Erfüllungsort wird vom Auftragnehmer festgelegt, in der Regel jedoch am Standort des Auftragnehmers oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers.
  2. Reisekosten werden wie folgt abgerechnet:
    • Fahrtkosten: 1,00€ pro gefahrenem Kilometer.
    • Flugreisen: Business Class.
    • Bahnreisen: 1. Klasse.
  3. Spesen und Übernachtungskosten werden gegen Nachweis erstattet.
  4. Eine Kürzung der Reisekosten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

8. Vergütung bei Terminabsagen

Bei kurzfristiger Absage eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:

  • Absage bis 1 Woche vor dem Termin: 90% des vereinbarten Honorars werden fällig.
  • Absage weniger als 1 Woche vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars werden fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Reisekosten und Spesen inklusive Stornierungsgebühren gem. 7. werden dem Auftragnehmer erstattet.

9. Einsatz Dritter

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer oder freie Mitarbeiter) einzusetzen. Dies Bedarf keiner ausdrücklichen Genehmigung. Insbesondere ist der Auftragnehmer berechtigt, Mitarbeiter aus verbundenen Unternehmen einzusetzen.
  2. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall alleiniger Ansprechpartner des Auftraggebers und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die eingesetzten Dritten.
  3. Die Kosten für solche Drittleistungen werden dem Auftraggeber gegen Nachweis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25% in Rechnung gestellt.

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Geräte, Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und seine relevaten Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer anzuweisen.  Dies gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer gem. 9 eingesetzte Dritte.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

12. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, solche Informationen an von ihm eingesetzte verbundene Unternehmen, Subunternehmer oder freie Mitarbeiter weiterzugeben, sofern diese zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Dritten ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet werden und die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verwenden.

13. Geistiges Eigentum

  1. Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer entwickelten oder bereitgestellten Arbeitsergebnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Quellcode, Konzepte, Dokumentationen, Entwürfe, Skripte, Datenbanken, Softwaremodule und sonstige technische Lösungen, bleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – alleiniges geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck.
  3. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, entwickelte Komponenten, Methoden oder allgemeine Lösungsansätze auch in anderen Projekten und gegenüber anderen Auftraggebern zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers betroffen sind.

14. Keine Rechts- oder Steuerberatung

Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) oder des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Alle im Rahmen der Zusammenarbeit gegebenen Hinweise, Empfehlungen oder Einschätzungen stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar und können eine individuelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Berufsangehörige (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater) nicht ersetzen. Der Auftraggeber ist für die rechtliche und steuerliche Bewertung und Umsetzung der erhaltenen Empfehlungen selbst verantwortlich.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Rosenheim.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.